Ein neuer Windpark-Erlass der Bayerischen Staatsregierung vom 20. Dezember 2011 soll die Umsetzung von Windparkprojekten innerhalb von Schutzzonen künftig erleichtern. Die Genehmigung für den geplante Windpark bei Auernheim könnte somit schon bald erfolgen.
Zuvor lag die Problematik darin, dass sich die für den Bürgerwindpark vorgesehene Fläche in der Schutzzone des Naturparks Altmühltal befindet. Nun kann durch eine naturschutzfachliche Neubewertung in Bayern mehr Windkraftfläche bereitgestellt werden. Um die Genehmigungsfähigkeit eines Windparks in Schutzzonen zu gewährleisten, entfällt nun das zwingende Zurverfügungstellen von Ausgleichsflächen.
Der amtierende Landrat Gerhard Wägemann unterstützt das Windparkprojekt zwar ausdrücklich, dennoch sei der Erlass wohl noch abzuwarten. Nach den Worten von Rathaus-Stabschefin Silke Stadter stünde nun ein neues Problem ins Haus, nämlich ein erforderliches, neues Zonierungskonzept für den Naturpark Altmühltal, um den veränderten rechtlichen Rahmen berücksichtigen zu können. Der Auftrag vom Landratsamt Eichstätt soll für den gesamten Naturpark Altmühltal nach Schätzungen der Stabschefin noch im Januar gegeben werden, sodass schon im Mai dieses Jahres ein Ergebnis vorliege.
Bis dahin müsse man im Treuchtlinger Rathaus warten, bis man mit der Umsetzung des Bürgerwindparkprojektes fortfahren können. Zwar sei ein Weitermachen auf der alten rechtlichen Basis möglich gewesen, die neue Rechtsgrundlage erleichtere jedoch das Projekt. Der Zeitverzug sei laut Stadter jedoch bedauerlich.