Über die Klagen des Vereins Motorflug Fulda von Mitte Oktober 2011 gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen, in dem der der Gemeinde Freiensteinau im September 2011 ein Abweichen vom Regionalplan Mittelhessen 2010 genehmigt wird, wurde vom Verwaltungsgericht Gießen bislang noch nicht entschieden.
In der Gemeinde Freiensteinau sollte eine Sonderfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Der klagende Verein wird von der Bürgerinitiative „Pro Lebensraum Blaues Eck“ unterstützt, die den Anwalt stellt. Der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Gießen, Reinhard Ruthsatz erklärte, dass mit der Entscheidung des Falls gegen Anfang Mai gerechnet werden könne.
Zwar sei es unüblich, dass sich ein Eilverfahren derart lange hinziehe, jedoch stelle dies keine Ausnahme dar. „Anfang März wurde noch eine umfangreiche Schrift der Kläger nachgereicht“, so Ruthsatz. Derlei Verfahren werden in der Regel ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es ist jedoch irrelevant, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht - so kann der Verlierer als nächste Instanz den Verwaltungsgerichtshof Kassel anrufen. „Bei Sachen von eminenter Bedeutung für den Betroffenen wird in der Regel in die zweite Instanz gegangen“, so der Pressesprecher.
Das Verwaltungsgericht Gießen verhandelt jährlich etwa ein Dutzend Verfahren, in denen es um die Nutzung der Windenergie geht. Zum Teil klagen Naturschutzverbände, Anwohner, jedoch auch Betreiber von Windparks oder Nachbarkommunen, die von einem Projekt betroffen sind. Zur gleichen Zeit der Bearbeitung der Klage bearbeitet das Regierungspräsidium Gießen den eingereichten Bauantrag der Firma Luftstrom für neun Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 135 Metern.