Von der Position, den Bau von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich auszuschließen rückte der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg kürzlich ab, wenn auch nur schweren Herzens.
Thomas Schiebel, Vorsitzender des Planungsverbands und Main-Spessart-Landrat erinnerte daran, dass bereits 2008 die Festlegung von Vorbehalts- und Vorrangflächen in Größe von 2,7 Prozent der gesamten Planungsregionsfläche vorgenommen wurde. Dies reiche für bis zu 500 Anlagen. Die Zahl der in den nächsten zehn Jahren bayernweit noch aufzustellenden Windenergieanlagen ist dreimal so groß.
Als „in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung“ müsse die laufende Fortschreibung seit der Energiewende bei der Genehmigung von Windenergieprojekten beachtet werden, obwohl sie noch nicht rechtskräftig ist. „Seit Fukushima haben Windkraftanlagen eine ganz andere Akzeptanz“, so Thomas Schiebel in der jüngsten Sitzung fest und schlug die Erweiterung des Entwurfs von 2008 vor, indem die Möglichkeiten zur Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten sowie im Untersuchungsraum B26n geprüft werden. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder verlangte indes eine schnellere Rechtsverbindlichkeit.
So solle der vier Jahre alte Entwurf nur mit Ergebnissen einer Anhörung von 2009 sowie dem Windenergieatlas abgewogen werden. Da dafür eine zweite Anhörung nötig wäre, könne die Fortschreibung „Windkraft“ in der ersten Hälfte 2013 rechtskräftig werden. Dies sei nach Ansicht von Schiebel „suboptimal“, da direkt im Anschluss eine neue Fortschreibung begonnen werden müsse. In ihr würden geänderte Gemeindestandpunkte berücksichtigt und die Landschaftsschutzgebiete sowie der Untersuchungsraum B26n beurteilt.
Eine rechtliche Hürde wurde durch den dritten Beschluss, im Regionalplan den Ausschluss von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten aufzuheben, aus dem Weg geräumt. Danach müsse man bei künftigen Windenergievorhaben nur noch nach den Richtlinien der jeweiligen Landschaftsschutzgebiets-Verordnung handeln.