Bei seiner jüngsten Sitzung im Mengener Rathaussaal machte das Gremium unter der Leitung des Vorsitzenden Hermann Vogler deutlich, dass die Arbeit in puncto Windkraft und die Bestimmung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis trotz noch unklarer Gesetzeslage weiter fortgeführt wird.
So wurde das Planungsbüro Hage und Hoppenstedt beauftragt, eine umfassende Umweltprüfung der möglichen Standorte vorzunehmen. „Wir planen gerade ohne Rechtsgrundlage, aber es wird wahrscheinlich so kommen, wie wir es erahnen“, so der Verbandsdirektor Wilfried Franke.
Der Landtag verlängerte in der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs die Übergangsfrist, sodass es erst ab 2013 keine Vorranggebiete nach den Richtmarken von Regionalverbänden mehr geben wird. Demnach können Investoren ihre Bauanträge für jegliche Standorte bei den Gemeindeverwaltung einreichen. Dennoch gibt es Hinweise auf mögliche Festschreibungen im Gesetz, die bedingt durch Bestimmungen seitens der Regionalverbände die Installation von Windenergieanlagen beschränken können.
Weiterhin sieht der Regionalverband die Konzentration von Windparks vor, um einzelne Anlagen in der Landschaft zu vermeiden. Außerdem werden noch offenen Fragen zu infrastrukturellen Regelungen, Mindestabständen, sowie Lärm-, Landschafts- und Artenschutz erörtert und teilweise auch endgültig geklärt. Verbandsdirektor Franke legte jene Daten dazu in Tabellen vor, die von den Kommunen in ihren Beratungen einbezogen werden sollen.
Aus seiner Sicht dürfe das Thema Artenschutz nicht zu sehr unterschätzt werden, besonders im Hinblick auf die Relevanz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen. Ebenso gehe man auf empfindliche Reaktionen der Bürger in Bezug auf die Landschaft aus. Der Verbandsdirektor sicherte jedoch windkraftfreie Landschaftschutzgebiete zu.